Wappen der Familie Sellschopp

α/ω
Hoch Ehr Würdiger, Hochgelehrter Herr Superintendent,
Hochansehnlicher Herr Consistorial Rath,
Hochgeneigter Patron,

Ew. Magnif. Hochgeneigtes ist mir ohnlängst gantz
wohl geworden zusammt dem eingeschlossenen Hochfürstl.
Befehl an bewuste beyde Müller, welchen ich verwichenen
Sonntag nach vollbrachtem Gottesdienst dem Zülowschen
selber eingehändiget, der dann auch so gleich damit nach
hiesigem Müller als des Ammts ElterMann hingegang.
Ob sie nun bevorstehenden 12 Mart. vor dem Hochfürstl.
Consistorio erscheinen werden, wird man erfahren. Ich will
ja verhoffen Sie werden sich auff dictirtes therain gehorsahml.
einfinden, da dem Whgeneigten Herr Rath ohne mein
erinnern erstl. hiesiger Müller schon überführen worden
daß das Mühlen Handwerk so wohl als andere Handwer-
ker am Sonntage zu treiben von G. verboten und sündlich,
sintemahl er mir nicht einmahl auff meine Frage antwor-
ten wolte; ob das mahlen am Sonntage Sünde seÿ od.
nicht, item Sie werd ich schon wißen zu reprimendiren[1],
daß Er dem PredigAmmt so gar schlechten Respect beweiset
und auff meine Bitten am R…rsfest finitis sacris[2]
auff ein paar Worte zu mir zu kommen, trotzigl. sr.
wege nach hause gehet; da ich selbst mich demüthige u.
zu ihm gehe, dennoch auf mein sanftmüthiges …
mich trotzigl. zu andere Prediger verweiset, ich soll
ihnen gebieten, daß sie ihre Zuhörer am Sonntage nach die

Mühle zu fahren verbieten item: da ich mit d. Güte nichts
ausrichtend vors erste ihm den BeichtStuhl versage, er sich den
noch gleich dem Zülowsch mit sr. Frau dort in d. Kirche
einfindet, da ich nochmahl sie auffordere zu mir u. ge-
denke Sie mit Güte zu gewinnen, sind sie so helstarrig
daß sie vorgeben, alle ihre Väter u. Vorfahren haben vor
ih Sonntags gemahlet, so könnte ichs u. Alle es ih a. P.
verwehren. item daß er nicht schuldig auff jedes Wort
zu mir in die Kirche zu kommen, wie auch s. Frau trotz-
te: Ihr Mann seÿ mein Zeug so daß er immer auff
mein Befehl vor mir in der Kirche solte erscheinen, u.
ich solte ihre Sünde auff mich nehmen weil sie sich so
wohl zum Abendmahl bereitet hätten, und ich sie den-
noch abwiese. Den Zülowsch Müller aber werden Sie
viel kräftiger als von mir gescheh überweisen, daß
das Sonntägliche Mahlen kein Nothwerk wie vorgegeben und daß
sichs gar nicht gezieme. s. Beicht Vater mit einem so ü-
bel u. unverständig angeführten Weh anzuschreÿen
wen es hieß: Weh dem Prieser durch Welchen Är-
gerniß kömmet. Ich hoffe auch Sie werd ihm das Sonn-
tägliche Mahlen mit allem gantz ernstl. untersagen, denn ob
ich gleich nicht zu Klag über mehr besagte Müller ihr
Kirchgehen, weil sie ja noch zieml. fleißig sich einstellen,
dennoch können die Leüte so vor der Predigt bis umb
7 Uhr wohl laßen unmögl. an ihrem Orthe den Gottes
dienst abwarten, weil sie alle von fernerem Haus, so auch

des Sommers zu NachMittage so ih von 4 an wied. zu
mahlen pmittiert[3] wird können die von ferne Kommenden
nicht das Catechismus Examen abwarten, sintemahl sie
in währender Zeit unterwegens nach der Mühlen
zu begriff sind. Dieses aber habe ich gleichwohl dienst-
fleißig zu bitten, daß die Müller so sie gute Beßerung
versprach mög vor diesmahl mit der GeldStraffe vor
Court bleiben, sintemahl ich nichts anders als Gottes Ehre
und ihrer Seele Wohlfahrt suche u. also auch nicht gerne
was das irdische betrifft, Sie in Schach setzen wolte. In deß
weil ich gleichwohl auch des Jahrs nicht ein thaler besonders
mich zu erfreuen habe, flehe ich ümb Ew. Magnif. Hochgen.
Beistand, daß mir die angewandten geringen Unkosten …
gen erstattet werden, Namlich

dem expressen von einem Brieff hier nach Sternberg5 ßl
--Noch von einem--5 –
--Vorgang wütig--5 –
Vor des Hochfürstl. Befehl so mir p expressen ward5 –
Post Gebühr vor 3 brieffe--3 –
Vor das hochfürstl. Befehl--2 –
-Summa25 ßl.

Solten die Müller … erscheinen vor diesmahl,
so bitte unbeschwert gegenwärtiges beÿzulegen. Ich aber
bin mit gehorsamsten Grüßen von mir und meiner Frau
nachst Erlaßung Göttlicher Gnadebeschirmung
Ew. Magnif. zu Arbeith u. Dienst Verbunde-
Witzin d. 12 Mart. ner Diener
ao 1706. Johann Andr. Selschop.


  1. ausschelten
  2. nach Abschluss der heiligen Handlungen
  3. erlaubt
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