Wappen der Familie Sellschopp

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Bestallung des Organisten Samuel Sellschopp als Oeconomus
in Havelberg 1731


Wir Dechand, Senior und Capitulares der hohen bischöfflichen Stiffts-Kirchen zu Havelberg Uhrkunden und bekennen hiermit, daß wir nach tödtlichem Abgang H. Joachim Daniel Projahns gewesenen Oeconomi hieselbst bey dieser hohen Stiffts-Kirchen zu einem Förster den hiesigen Dom-Organisten H. Samuel Sellschoppen erwehlet und angenommen haben, dergestalt, daß derselbe diesem Dienste nebst dem Organisten-Dienste mit allem Fleiße und aller Treue [seinem geleisteten Eyde gemäß] vorstehen, insonderheit auf Unsere Capituls-Höltzer dies– und jenseit der Havel gute Achtung geben, daß kein Holtz ohne Unser Vorwißen daraus gehauen und entwandt werden möge, alles Holtz, welches zum Capituls-bau und Feurung nöthig ist, nach der besten menage anweisen und, so oft wir zum besten des Capituls Holtz verkauffen werden, solches allemahl Pflichtmäßig taxiren, ohne unser Vorwißen keinem Menschen, er seÿ wer er wolle, einiges Holtz laßen, auf Unsere Grentzen, fleißige Acht haben, daß sie nicht verändert werden und Frembden auf keinerleÿ Art zu nahe kommen, auf die Hirten genau sehen, daß sie Ihre Dienste treulich leisten und auf die Graben, Capituls-See und Fischereÿ auch Capituls Hofe-dienste und Arbeitsleuthe gute Acht geben, daß die Graben zu rechter Zeit [doch mit unserem Vorwißen] aufgeräumet, die Cap: Züge in der Cap: See nicht verrücket und von Frembden nicht ausgefischt werden, die Cap: Arbeits-leuthe und Hofe-diener ihre Arbeit fleißig verrichten, auch das die Erde und Ziegel-holtz zu der Ziegel-Scheune zu rechter Zeit angeschaffet und angefahren werden, imgleichen die Holtz- und Zehend-Rechnung richtig führen, und alle Monathe die Holtz-Rechnung dem Bau-herren oder in dero Abwesenheit dem Ältesten Herrn zur Unterschrifft hinbringen, auch die gesammleten Zehend-Lämmer und Zehend-Gänse aufrichtig auf dem Dohm unter die Herren vertheilen oder dieselbe, wenn die Herren solche Zehend Gänse und Zehend Lämmer nicht in natura genießen wollen, auf das Theuerste verkauffen und die eingehobenen Kauff-Gelder denen Herren richtig zustellen, überdem auf die Jäger und Voigte gute Aufsicht haben, daß sie ihre Dienste treulich leisten, auf Capituls-Gebäude, Sprützen und Feuer-geräthe gute Acht haben, daß sie im Stande gehalten, zur rechter Zeit repariret und die zu denen Sprützen und Feuer-Geräthe bestellte leuthe in Ordnung halten, nichtminder auf alles, was zur algemeinen Oeconomie und Ackerbau beÿ diesem Stiffte gehöret, sowohl alhier auf dem Dohm, als auf denen Capituls-Meÿereÿen und Schäffereÿen, wenn solche hinwieder administriret werden solten, wohl zusehen, daß zu rechter Zeit geackert, gesäet, daß Korn und Heu ab- und Eingebracht wird, und auf denen Meÿereÿen und Schäfereÿen das Vieh wohl erhalten, und, so viel dieselben ertragen können, vermehret werde, auch überhaupt dasjenige, so ihm von Uns und dem bauherren befohlen wird, fleißig ins werck richten, unser bestes beständig führen, Schaden und Nachteil aber abwenden solle. Wenn nun gedachter H. Samuel Sellschopp diesem allem gebührlich nachkommen wird, so soll er als Förster von Uns jährlich zu genießen haben und an jährlichem Salario bekommen 50 rthl an Gelde, von jedem baume so verkaufft wird, 1 g. Stamm-Geld, von jedem Schwein, das in der Mast eingebranndt wird, 1 g. Un-Geld, 2 Kühe freÿ auf der Nachtweide, auf das Schultzen Pferd, so von des Capituls Schultzen gehalten wird, jährl. 1 Malter: 12 Scheffel bunten Haber und den so genanten Drammen Garten, nebst der Lanke so H. Projahn Sel. ausgerodet, hingegen er den bisher gemähten Ohrt auf der Neuen Dammrattswiese zum Capituls Nutzen überläßet, verbleibigende wiese Er aber auf seine Kosten mähen, heuen und einfahren muß laßen imgleichen freÿen beschlag für sein Pferd beÿm Capituls-Schmied auch freÿen Sattel und Zaum zu sein Pferd, imgleichen 2 Lämmer und 2 Gänse von dem Zehend. Wobeÿ wir Uns aber ausdrückl: hiermit vorbehalten, wenn er sein Amt nicht getreulich verwalten wird, allemahl nach belieben eine Änderung zu machen. Uhrkund: ist diese bestallung mit Unserm mayor- Secret und ordentl. Unterschrifft bekräfftiget; so geschehen, Dohm Havelb. d. 23. Oct. 1731